Erwerb von Immobilien Chile

Januar 8th, 2015 | Immobilienrecht Chile


Der Erwerb von Immobilien in Chile durch Ausländer ist grundsätzlich keinen Beschränkungen unterworfen.

Ausländer haben gemäß Art. 19 der chilenischen Verfassung grundsätzlich die gleichen Rechte im Hinblick auf den Erwerb von Immobilien in Chile wie chilenische Staatsbürger. Für den Erwerb einer Immobilie (z. B. Grundstück, Haus, Wohnung etc.) ist ein Wohnsitz in Chile nicht erforderlich, allerdings muss der ausländische Käufer eine Steuernummer, die sog. Rol Unico Tributario (RUT), besitzen. Diese kann beim lokalen Finanzamt , dem SII (Servicio Impuestos Internos), beantragt werden.
Dazu ist auszuführen, dass jeder Einwohner in Chile, ungeachtet, ob es sich um chilenische Staatsangehörige oder Ausländer handelt, eine solche RUT-Nummer haben muss! Erschwernisse resultieren hieraus für den ausländischen Investor nicht.

Lediglich das Gesetz Nr. 1.939 (Normas sobre Adquisición, Administración y Disposición de Bienes del Estado, Decrecto Ley) schränkt den Erwerb staatlicher Immobilien in Chile ein.
So schreibt das Gesetz Nr. 1.939 in Art. 6 vor, dass staatliche Grundstücke, die innerhalb eines Gebietes von 10 km Entfernung zu der Staatsgrenze (span. franja limítrofe) liegen, nur an chilenische Staatsbürger oder juristische Personen vermietet, verkauft, o.ä. werden können. Gleiches gilt für Immobilien, die innerhalb eines Gebietes von 5 km Entfernung zum Meer (span. franja costera) liegen, wovon es jedoch auch gesetzliche Ausnahmen gibt (z. B. bei bestimmten Regionen im Hinblick auf gemeinnützige Organisationen u.ä.).

Abgesehen von diesen Einschränkungen kann grundsätzlich jeder Ausländer frei Immobilien in Chile erwerben.

Für den Erwerb von Immobilien in Chile ist der überzeugende Solvenznachweis wichtig.
Ausländische Käufer können die Gelder für den Kauf von Eigentum nach Chile auf dem üblichen Bankenweg überweisen und sollten diese Devisen – gemäß den Normen der hiesigen Zentralbank – deklarieren, die Höhe ist unbegrenzt. Die Kaufabwicklung einer Immobilie in Chile wird in der Regel von einem Rechtsanwalt begleitet, notariell vollzogen und kurz danach im Grundbuch eingetragen.